Startups können Umsatzsteuer-Vorauszahlung sparen
Normal muss der Unternehmer seine Lieferungen und Leistungen in dem Monat umsatzversteuern, in dem er sie erbracht hat (Versteuerung nach „vereinbarten Entgelten“). In der Regel ist das der Monat der Rechnungserstellung. In bestimmten Fällen müssen Unternehmer aber die Umsatzsteuer aus ihren Lieferungen und Leistungen erst für den Monat ans Finanzamt abführen.