Dem Betriebsprüfer einen Korb geben
Der Bundesfinanzhof stärkt die Unternehmerrechte bei der Betriebsprüfung. Vertreter des Fiskus müssen bei der Digitalen Datenherausgabe die Interessen des Unternehmers beachten. Insbesondere gilt das bei Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten).