Keine Wiedereinsetzung bei Fehler
Nicht selten fallen Steuerzahlern erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Fehler im Steuerbescheid auf. Oftmals liegen dem falsche eigene Angaben zugrunde, die man gerne ändern möchte. Diese durchzuboxen ist kaum möglich, wie das Finanzgericht (FG) Münster feststellte.