BFH bestätigt Anscheinsbeweis
Achtung Firmenwagen-Fahrer: Wird kein Fahrtenbuch geführt, geht das Finanzamt grundsätzlich von einer privaten Nutzung eines Dienstwagens aus. So hat der Bundesfinanzhof geurteilt. Dieses Urteil hat Auswirkungen, die Unternehmer kennen sollten.