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Fortbildung
  • FUCHS-Briefe
  • Berufstätige haben nicht viel Zeit

Geld zurück für verschobene Fortbildung

Leerer Seminarraum mit Stühlen und großer Fensterfront
Leerer Seminarraum mit Stühlen und großer Fensterfront. Copyright: Pixabay
Gutscheine für verschobene Konzerte, Theater oder Fußballspiele müssen Ticketkäufer akzeptieren, so will es das Gesetz zur ‚Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Freizeitveranstaltungen‘. Für Events im beruflichen Kontext wie Fortbildungen, Seminare, Fachmessen und Kongresse gelten dagegen andere Spielregeln.
  • FUCHS-Briefe
  • Seminar zur Verbesserung der interkulturellen Beziehungen

Kommunikation mit arabischen Geschäftspartnern

Karte der arabischen Halbinsel
Karte Arabische Halbinsel. Copyright: Pixabay
Wer die kulturellen Gepflogenheiten seiner ausländischen Geschäftspartner nicht kennt, läuft schnell Gefahr in ein Fettnäpfchen zu treten. Seminare können dabei helfen, solchen Faux Pas vorzubeugen - etwa bei der Kommunikation mit arabischen Partnern.
  • FUCHS-Professional
  • Ankündigung zum Webminar Qualität im Vermögensmanagement 2021

An Nachhaltigkeit führt kein Weg vorbei

Das Seminar Qualität im Vermögensmanagement 2021
Qualität im Vermögensmanagement 2021. Copyright: Verlag Fuchsbriefe
Nachhaltigkeit wird auch im Private Banking essenziell. Die FUCHS|RICHTER Prüfinstanz hat sich in ihrem letzten Vermögensverwalter-Rating des Themas ausführlich angenommen. Im nächsten Berater-Webinar werden wir eingehend auf die "grünen" Erkenntnisse eingehen. Worum es gehen wird? Das Video verrät es!
  • FUCHS-Briefe
  • Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Fahrten zur Fortbildung steuerlich absetzen

Heute geht es mal nicht in die Firma, sondern zu einem Lehrgang. Doch was ist dann mit den Fahrtkosten? Und ggf. den Kosten für die Übernachtung? Der BFH hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.
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  • BAG bestätigt Vergütungspflicht

Reisezeit für Fortbildung ist zu bezahlen

Fortbildung ist richtig wichtig. Immer öfters gibt es Regelungen, die eine Teilnahme verpflichtend vorsehen. Die Frage ist dann, ob die An- und Abreise als Arbeitszeit zu werten sind?
  • FUCHS-Briefe
  • Welche Vergütung gilt?

Mindestlohn gilt auch für berufliche Fortbildung

Einzelhändler suchen händeringend qualifizierten Nachwuchs. Deshalb entwickeln einige interessante Kombi-Modelle: Erst eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann und dann sofort danach eine Fortbildung zum Handelsfachwirt. Ausgesprochen attraktiv, fragt sich nur, welche Vergütung ist zu zahlen, wenn gerade kein Unterricht ist und im Betrieb gearbeitet wird.
  • FUCHS-Briefe
  • Wer kündigt muss zahlen

Konditionen müssen vorher klar sein

Betriebe investieren viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 2017 waren es rund 33,5 Mrd. Euro. Damit sich die Investition auszahlt, soll der Mitarbeiter natürlich sein neues Wissen im Betrieb auch anwenden und dies möglichst lange. Verträge sichern deshalb die zeitliche Dauer der Betriebsbindung. Allerdings müssen bereits vor Beginn der Weiterbildung die Spielregeln für die Beteiligten geklärt sein.
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  • Förderung für Weiterbildungen

Agentur spendiert den Lehrgang

Weiterbildung ist wichtig. Sie hat nur einen Haken: Sie kostet Geld. Gerade kleine Betriebe tun sich daher oft schwer damit. Die Arbeitsagentur bietet Kleinbetrieben jetzt eine einmalige Chance.
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  • BFH regelt Fortbildung

Deutschkurse lohnsteuerfrei

Von Ihnen bezahlte Deutschkurse für Ihre Mitarbeiter sind grundsätzlich lohnsteuerfrei.
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  • Nur betrieblich veranlasste Fortbildung

Personal: Lebensstil muss versteuert werden

Finanzieren Sie eine Fortbildung zum allgemeinem Lebensstil, müssen Ihre Mitarbeiter dies als Arbeitslohn versteuern.
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  • Konkurrenz um Personalnachwuchs

Unternehmen: Abwerbungen nehmen zu

Die Konkurrenz um jüngere Mitarbeiter nimmt zu. Je nach Branche variiert die Abwerbe-Intensität.
  • FUCHS-Briefe
  • Tarife

Kein Fortbildungszwang

Die Tarifrunde in der Metall- und- und Elektroindustrie wird als Ergebnis eine kräftige Lohnsteigerung bringen. Eine  Pflicht zur Fortbildung wird es aber nicht geben.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Keine einseitige Bindung

Fortbildungskosten, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernehmen, müssen nicht in jedem Fall zurückgezahlt werden.
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