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Freiberufler
  • FUCHS-Briefe
  • BFH stützt Freiberufler

Geringere Hürden beim Praxisverkauf

Freiberufler, die ihre Praxis verkaufen wollen, können dies nur "unter Aulagen" tun. Sonst laufen sie Gefahr, dass die Steuerbegünstigung für die Veräußerung wegfällt. Der BFH hat jetzt einige Hürden tiefer gesetzt bzw. weggeräumt.
  • FUCHS-Briefe
  • Eingliederung entscheidendes Kriterium gegen freiberufliche Tätigkeit

Freiberufler nicht im Betrieb arbeiten lassen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird nicht müde, den Unterschied zwischen festangestellten Mitarbeitern und Freiberuflern zu betonen. Es geht schließlich um Beitragseinnahmen. In der Praxis der Betriebe ist es aber nicht so einfach, die feinen Unterschiede zu beachten.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

LG München kippt 15-Minuten-Takt beim Rechtsanwalts-Honorar

Viele Honorarvereinbarungen, vor allem bei Rechtsanwälten, enthalten Zeittaktklauseln, die den Aufwand jeder einzelnen Tätigkeit genau berechnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden, dass Klauseln mit einer 15-Minutentaktung unwirksam sind.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Keine Fünftelregelung bei Gebäudeveräußerung

Achtung Freiberufler! Das Entgelt aus der Veräußerung eines im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit langjährig betrieblich genutzten Gebäudeteils unterliegt nicht dem ermäßigten  Steuersatz nach der sog. Fünftelregelung. Denn das sei nicht mit den für die Regelung  notwendigen typischen Sachverhalten vergleichbar, entschied der BFH (Beschluss VIII B 49/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Dem Bundestag fehlt es an Ausgewogenheit

Mehr Quote!

Deutschland hat ein nach Geschlechtern ausgewogenes Kabinett: Sieben Frauen, sieben Männer regieren ab sofort die Bundesrepublik. Doch im Parlament sind die Zeichen der Zeit noch nicht angekommen. Der Bundestag ist weit davon entfernt, die Gesellschaft ausgewogen abzubilden. Was kann man da tun, fragt Fuchsbriefe Chefredakteur Ralf Vielhaber in seinem Kommentar.
  • Ruhestandsvorsorge für Freiberufler

Versorgungswerke: Enttäuschung voraus

Auch die Versorgungswerke für Freiberufler, z. B. Ärzte, kochen nur mit Wasser. Unternehmer sollten deshalb den Ruhestand rechtzeitig durchplanen.
  • FUCHS-Briefe
  • Gewerbesteuer

Obergrenze für Freiberufler

Freiberufler müssen gewerbesteuerrechtlich strikte Auflagen einhalten.
  • FUCHS-Briefe
  • Recht

Mit Geschäftsbezeichnung

Gewerbetreibende kommen um einen Eintrag in den „Gelben Seiten“ nicht herum.
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