Geringere Hürden beim Praxisverkauf
Freiberufler, die ihre Praxis verkaufen wollen, können dies nur "unter Aulagen" tun. Sonst laufen sie Gefahr, dass die Steuerbegünstigung für die Veräußerung wegfällt. Der BFH hat jetzt einige Hürden tiefer gesetzt bzw. weggeräumt.