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Fremdvergleich
  • FUCHS-Briefe
  • Entgeltumwandlung im Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Bei der Versorgung nicht überziehen

Die Versorgung des Ehegatten in einem internen Arbeitsverhältnis ist legitim. Doch wie hoch dürfen die Versorgungsansprüche sein? Hier gibt der Bundesfinanzhof wichtige Hinweise.
  • FUCHS-Briefe
  • Wann der Fiskus das Spiel abpfeift

Arbeitgeber-Ehegatten bei Wertguthaben nicht übervorteilen

Wer zu viel auf einmal will, bekommt am Ende gar nichts. So kann es auch bei Wertguthaben gehen, wenn entsprechende Verträge unter Eheleuten aufgesetzt werden. Gehen die vertraglichen Risiken zu sehr zu Lasten des Arbeitsgebers, pfeift der Fiskus das Spiel vorzeitig ab.
  • FUCHS-Briefe
  • Kreditvertrag in der Familie

Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig

Vertrag, Vertragsabschluss
Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig Copyright: Pixabay
Immer wieder ein gefundenes Fressen für den Fiskus: Angehörigenverträge. Sie müssen dem „Fremdvergleich" standhalten. Das bedeutet: Würde man die Konditionen auch einem fremden Dritten einräumen? Der BFH sieht diese Notwendigkeit nicht nur im engsten Familienkreis.
  • FUCHS-Briefe
  • Mietvertrag mit dem Partner

Vermietung an Lebensgefährten ist sorgfältig zu gestalten

In diesem Fällen schaut jedes Finanzamt genau hin: Bei Miet- und Arbeitsverträgen zwischen Verwandten oder anderen nahestehenden Personen. Dabei stellen die Beamten immer die gleiche Frage: Ist der Vertrag so ausgestaltet, dass er auch mit einer fremden Person abgeschlossen worden wäre.
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  • Fremdvergleich erlaubt Ausnahmen

Neue Härtefallregelung

Der Fremdvergleich für Mietverträge zwischen Angehörigen erlaubt Ausnahme in Härtefällen.
  • FUCHS-Briefe
  • Autoüberlassung als Bezahlung

Einkommensteuer: Es müssen juristische Fremde sein

Der Fremdvergleich für Verträge zwischen nahen Angehörigen gilt nur für juristisch verbundene Personen. Ein Näheverhältnis reicht nicht aus.
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  • Steuern

Immobilien: Fremdvergleich prüfen

Beachten Sie bei Mietverträgen mit Angehörigen unbedingt den Fremdvergleich. Sonst müssen Sie ggf. in der Familie Nachzahlungen leisten.
  • FUCHS-Briefe
  • Immobilien

Fremdvergleich beachten

Auch Mietverträge einer GbR mit Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten.
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  • Finanzierung I

Spielraum für Verwandte

Zumindest bei Darlehen unter Verwandten können Sie jetzt flexibler vorgehen als bisher.
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