Die Versorgung des Ehegatten in einem internen Arbeitsverhältnis ist legitim. Doch wie hoch dürfen die Versorgungsansprüche sein? Hier gibt der Bundesfinanzhof wichtige Hinweise.
Wer zu viel auf einmal will, bekommt am Ende gar nichts. So kann es auch bei Wertguthaben gehen, wenn entsprechende Verträge unter Eheleuten aufgesetzt werden. Gehen die vertraglichen Risiken zu sehr zu Lasten des Arbeitsgebers, pfeift der Fiskus das Spiel vorzeitig ab.
Steuerlicher „Fremdvergleich“ auch bei Schwager und Schwägerin nötig
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Immer wieder ein gefundenes Fressen für den Fiskus: Angehörigenverträge. Sie müssen dem „Fremdvergleich" standhalten. Das bedeutet: Würde man die Konditionen auch einem fremden Dritten einräumen? Der BFH sieht diese Notwendigkeit nicht nur im engsten Familienkreis.
In diesem Fällen schaut jedes Finanzamt genau hin: Bei Miet- und Arbeitsverträgen zwischen Verwandten oder anderen nahestehenden Personen. Dabei stellen die Beamten immer die gleiche Frage: Ist der Vertrag so ausgestaltet, dass er auch mit einer fremden Person abgeschlossen worden wäre.