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Geldwerter Vorteil
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  • Geldwerten Vorteil schätzen

Besteuerung von VIP-Logenplätzen

Unternehmer machen Mitarbeitern oder Kunden manchmal besondere Zuwendungen. Das können kleine Geschenke, aber durchaus auch einmal VIP-Logenplätze sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun darüber entschieden, wie die Pauschalsteuer ermittelt werden muss und wie sie geschätzt werden darf.
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  • 1%-Regelung beim Dienstwagen optimieren

Kostenpflichtigen Firmenparkplatz mit einkalkulieren

Stellen Unternehmen Mitarbeitern einen Dienstwagen und einen kostenpflichtigen Parkplatz zur Verfügung, dann können sie die Kosten in der 1%-Regel berücksichtigen.
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  • Saubere Dokumentation als Voraussetzung

Steuern sparen durch überlassenen Firmenwagen

Ansteigende Stapel mit Münzen und einem roten Auto im Hintergrund
Ansteigende Stapel mit Münzen und einem roten Auto im Hintergrund. © Eisenhans / stock.adobe.com
Für Arbeitnehmer können sich interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, wenn sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommen. FUCHSBRIEFE zeigen diese auf und erklären, worauf es zu achten gilt.
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  • Jobticket ist manchmal kein geldwerter Vorteil

Bei Parkplatznot im Betrieb bleibt das Jobticket steuerfrei

Betriebe sehen sich oftmals mit unerfüllbaren Parkplatzwünschen konfrontiert. Nach dem Arbeitsrecht ist die Sache klar: Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Arbeitgeber bieten stattdessen ein kostenloses Job-Ticket als Ersatz an. Damit dabei auch das Finanzamt mitspielt, brauchen Sie ein Schlüsselargument.
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  • Restaurantschecks kein geldwerter Vorteil

Gültigkeit auch im Supermarkt

Für Mittelständler ist es nicht möglich mit einem tollen Betriebscasino begehrte Mitarbeiter zu locken. Als Alternative bleiben nur Restaurantschecks, die die Beschäftigten bei einem Catering-Vertragspartner oder einer Gaststätte einlösen können. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiter den Scheck im Supermarkt einlösen? Wird dann der steuerfreie Sachbezug zum steuerpflichtigen geldwerten Vorteil?
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  • Auf nicht dienstlich gefahrene Bahncard-Kilometer entfällt Lohnsteuer

Anteilige Lohnsteuer auf Dienst-Bahncard

Stellen sie Ihren Mitarbeitern eine Bahncard zur Verfügung, müssen diese darauf Lohnsteuer zahlen. Allerdings nur auf den nicht dienstlich genutzten Anteil. Darauf verständigten sich die Finanzbehörden der Länder.
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