„Catch-all-Klausel“ ist unangemessen
Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist ein berechtigtes betriebliches Anliegen. Entsprechende Geheimhaltungsklauseln finden sich in vielen Arbeitsverträgen. Aber wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Das musste jetzt das Arbeitsgericht (AG) in Aachen entscheiden.