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Geschäftsgeheimnis
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  • Geschäftsgeheimnisse richtig schützen

„Catch-all-Klausel“ ist unangemessen

Eine Hand hält ein Schutzschild in die Höhe
Schutzschild. © vegefox.com / stock.adobe.com
Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist ein berechtigtes betriebliches Anliegen. Entsprechende Geheimhaltungsklauseln finden sich in vielen Arbeitsverträgen. Aber wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Das musste jetzt das Arbeitsgericht (AG) in Aachen entscheiden.
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  • Nicht nur im Arbeitsvertrag regeln

Geschäftsgeheimnisse richtig schützen

Für Unternehmen ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen von zentraler Bedeutung. Kundenlisten, Vertriebskontakte, Marketingstrategien, Orders – all dies sind wichtige und geheime Informationen. Geschützt sind diese aber nur dann, wenn das Unternehmen ‚angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen‘ getroffen hat. Bleibt die Frage, welche das gegenüber den eigenen Beschäftigten sein können.
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Die Blockchain legt die Basis für die Durchsetzung der Industrie 4.0

Industrie 4.0 ist bisher mehr ein Schlagwort, denn gelebte Realität. Das Problem liegt in der Unsicherheit der digitalen Datenautobahn, dem Internet. Erst wenn die Dinge unveränderbar registriert sind und zurückverfolgt werden können, entstehen die nötige Sicherheit und Vertrauen. Die Blockchain bietet die Grundlage.
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