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Grundbesitzverwaltende Gesellschaft
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BFH entwickelt Geringfügigkeitsgrenze für Vermögensverwaltende Personengesellschaften

Mehrere 2-Euro-Münzen
Mehrere 2-Euro-Münzen © Olivier Le Moal / stock.adobe.com
Eine vermögensverwaltend z.B. durch Vermietung oder Kapitalanlagen tätige Personengesellschaft (z.B. OHG, KG, GbR) erzielt grundsätzliche private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen und keine gewerbesteuerpflichtigen „gewerblichen“ Einkünfte. Doch der BFH entwickelt gerade eine Grenze, wann die Schwelle zur gewerblichkeit überschritten wird.
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Grundbesitzverwaltende Gesellschaften dürfen ein bisschen mehr

Man kann nicht gerade sagen, dass der Staat großzügig bei der Steuereintreibung vorgeht. Manchmal erweitern die Gerichte den Raum. Wie aktuell der Bundesfinanzhof gegenüber grundbesitzverwaltenden Gesellschaften.
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