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Haftstrafe
  • FUCHS-Briefe
  • Mehrjährige Haftstrafen sind nicht tragbar

Kündigungsgrund Gefängnis

Eine mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt Sie zur Kündigung eines Mitarbeiters. Eine Ausfallzeit von mehr als zwei Jahren müssen Sie nicht akzeptieren, also auch den Arbeitsplatz nicht solange freihalten.
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