BGH schützt Handwerker vor böswillig genutztem Widerrufsrecht
Es gibt Zeitgenossen, die alles daransetzen, ihre Handwerker-Rechnungen, trotz einwandfreier erbrachter Leistung, nicht zu bezahlen. Anwälte werben sogar mit ihrem Geschäftsmodell "Handwerker-Widerruf". Der Bundesgerichtshof hat jetzt einem Dachdecker Kunden klargemacht, dass es beim verbraucherfreundlichen Widerrufsrecht klare Grenzen gibt. Lesen Sie, wo diese verlaufen.