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Heilberuf
  • Bundesfinanzhof folgt Europäischem Gerichtshof

Analysen eines Facharztes von Umsatzsteuer befreit

Heilberufe profitieren von der Befreiung von der Mehrwertsteuer. Das gilt nicht in allen, aber den meisten Fällen. Der EuGH hat die Mediziner jetzt gestärkt und der Bundesfinanzhof folgt dieser Auffassung ohne Einschränkung. den Kürzeren zieht die Finanzverwaltung.
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