Angeordnete mobile Arbeit löst Mitbestimmung aus
Gut 28% der Beschäftigten arbeiten unverändert zumindest teilweise mobil. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. Mobiles Arbeiten wird sich als dauerhafte Arbeitsform etablieren. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat jetzt zu entschieden, welche Rechte der Betriebsrat beim Homeoffice einfordern kann.