Anspruch auf Rollstuhl-Rampe
Zwei Jahre lang lehnte eine Wohnungsbaugesellschaft in Berlin den Bau einer Rampe ab. Der Mieter, der im Rollstuhl sitzt, benötigte diese aber im Alltag. Das Landgericht Berlin II klärte, ob sie damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen hat und den Mieter wegen seiner Behinderung benachteiligte.