BFH: Anforderungen der Finanzverwaltung zu streng
Im Streit zwischen der Finanzverwaltung und den obersten Gerichten um die verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden hat der Bundesfinanzhof nun nachgelegt. Erneut wiesen die obersten Richter die Finanzverwaltung in die Schranken. Die gestellten Anforderungen zur Erlangung der verkürzten AfA sind zu streng, so die Richter.