Schwamm-Befall immer offenlegen
Der Hausschwamm ist eine der gefürchtetsten Bauholzpilzarten. Altbauten sind besonders betroffen. Hat sich der Pilz erst einmal eingenistet, breitet er sich schnell aus und kann sogar Trockenzeiten von 10 Jahren überdauern. Ob beim Verkauf einer befallenen Immobilie der Schwamm unter den vereinbarten Gewährleistungsausschluss fällt oder nicht, musste jetzt das Oberlandesgericht Rostock entscheiden.