Makler haben es auch nicht immer einfach. Eiserner Grundsatz der Branche: Versprechen gegenüber den Käufern müssen richtig und belastbar sein. Denn: Sind die Angaben falsch, droht Schadensersatz und Rückabwicklung. Aber, was ist mit den Informationen zum Kaufobjekt, die nur im Exposé stehen und nicht im Kaufvertrag?