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Betrieb: Urlaub darf nicht abgerundet werden

Arbeitgeber dürfen Urlaubsansprüche grundsätzlich nicht abrunden. Das gilt auch dann, wenn der Urlaubsanspruch nur den Bruchteil eines Tages beträgt und beispielsweise deutlich weniger als einen halben Tag ausmacht. So hat das Bundesarbeitsgericht entscheiden (Urteil vom 08.05.2018, Az.: 9 AZR 578/17). Selbst ein kleiner anteiliger Urlaubsanspruch steht Arbeitnehmern somit zu und kann genommen oder muss ausgezahlt werden.
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Steuern: Keine Lohnsteuer für Schadenersatzzahlung

Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen entstandenen Schaden, so ist diese Geldzahlung an den Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtiger Lohn zu werten. Grund: Eine solche Geldzahlung ist keine Vergütung der Arbeitsleistung. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 25.4., AZ. VI R 34/16). Im Streitfall betraf dies einen Schadenersatzanspruch, der aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung des Firmenwagens entstanden war.
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Recht: Erwerbszeitpunkt Urlaubsanspruch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Urlaubs-Streitfrage für Voll- und Teilzeit geklärt. Es ging um die Entgeltzahlung, wenn vor dem Urlaub von Voll- in Teilzeit gewechselt wurde. Das Entgelt bemisst sich immer danach, unter welcher Arbeitszeit die Urlaubsansprüche erworben wurden. Ansprüche, die in Vollzeit erworben wurden, dürfen nicht auf Teilzeit-Niveau gekürzt werden (Urteil vom 20.03.2018, Az.: 9 AZR 486/17). Im umgekehrten Fall müssen sie auch nicht erhöht werden. Dass Urlaubstage beim Wechsel von Voll- in Teilzeit nicht verloren sind, hatte das BAG bereits entschieden.
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Energie: EEG-Umlage bleibt konstant

Die EEG-Umlage wird 2019 konstant bleiben. Das ermittelte der Energiewende-Promoter Agora-Energiewende auf Basis des EEG-Rechners. Damit bleibt sie im dritten Jahr weitgehend unverändert. Ursache ist ein gestiegener Strom-Großhandelspreis, wodurch Stromerzeuger mehr Geld am Strommarkt verdienen und weniger Förderung benötigen. Zusätzlich besteht auf dem EEG-Konto nach wie vor ein Milliardenüberschuss, der im nächsten Jahr an die Verbraucher zurückgegeben werden kann. 2020 wird die Umlage laut Agora die 7ct-Marke überschreiten und dann auf dem hohen Niveau verharren, bis sie ab 2025 wegen niedrigerer Förderversprechen sinken wird.
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IT-Sicherheit: Policen gegen Cyber-Attacken

Nur fünf von 100 deutschen Unternehmen haben eine Versicherung gegen Schäden aus Hacker-Angriffen. Das hat der Verband der Internetwirtschaft in der Studie „ITSicherheit 2018" bei 950 Unternehmen festgestellt. 32% aller Befragten haben aber einen Notfallplan zur Abwehr von Angriffen. 18% aller Firmen ziehen den Abschluss einer Police gegen Cyber-Attaken in Betracht. Eine solche Versicherung deckt aber nur das Restrisiko ab (z. B. Kosten aus Betriebsunterbrechung). Ein angemessener technischer Grundschutz (z. B. Datensicherung, sichere Passwörter, Software-Updates usw.) ist die wichtigste Voraussetzung zum Schutz des Unternehmens.
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Niedrige Umzugpauschale

Im Gemeinschaftseigentum ist eine Umzugskostenpauschale von 50 Euro angemessen, 100 Euro sind in der Regel zu hoch. Das entschied das Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 1.11. 2017, AZ 2-13 S 69/16). Typischerweise fallen bei einem Umzug besondere Aufwendungen, etwa für Beschädigungen oder Reinigung des gemeinschaftlichen Eigentums, an. Eine Pauschale, welche solche Kosten zumindest teilweise abdeckt, kann daher im Interesse der Wohnungseigentümer liegen.
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Mehrwertsteuer: Erst kommt der Kunde

Passen Sie beim Umsatzsteuerausweis gut auf! Sonst droht Ihnen ein umständliches Verfahren, um zu viel gezahlte Beträge vom Finanzamt zurückzuerhalten. Denn Sie erhalten die zu hohe, bereits ans Finanzamt überwiesene Mehrwertsteuer generell nur wieder zurück, wenn Sie zuvor dem Kunden die zu hoch berechnete Mehrwertsteuer zurückgezahlt haben. Das Problem kann entstehen, wenn Sie fälschlich den normalen (19%) statt des vergünstigten MwSt.-Satzes (7%) ausweisen. Mit seinem Urteil teilt der BFH (Urteil Az. XI R 28/16) unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung die Sichtweise der Finanzverwaltung.
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Handy: Strafgebühren gerichtlich verboten

Weil der Provider mobilcom-debitel Gebühren für die Nichtnutzung von Handys kassierte, muss er seinen Kunden jetzt rund 419.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 07.06.2018, Az.: 2 U 5/17). Der Mobilfunkdienstleister hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von den Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy im gebuchten Tarif weder für einen Anruf noch für eine SMS genutzt hatten. Diese Nichtnutzungsgebühr fiel zusätzlich zum monatlichen Paketpreis an.
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Hypotheken: Lang, länger, am längsten

Die Aussicht auf eine steigende Inflation und ein Festhalten am Leitzins von 0% wird sich auch in den Hypothekenkonditionen niederschlagen. Wer jetzt ein Baudarlehen aufnehmen will und dieses aufgrund hoher laufender Tilgungen nicht sicher binnen 10 Jahren zurückzahlen kann, sollte eine Zinsbindung von 20 Jahren (akt. Zins 2%) oder ein Volltilger-Darlehen wählen.
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Türkei|TRY: keine Zinserhöhung

Erdogan macht Ernst: Die Notenbank hat den Zins bei 17,75% belassen. Die Lira brach um mehr als 4% ein. Der Staatschef hat sich mehr oder minder zum Herrscher auch über die Geldpolitik erklärt (FD vom 13.7.).
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Grosshandel: Brisante Themen in der Diskussion

Am 27. November veranstalten Creditreform und BGA zusammen in Düsseldorf den Deutschen Großhandelstag.
Diskutiert werden eine Reihe aktuell brisanter Themen: Export in turbulenten Zeiten, Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle, Risiko- und Forderungsmanagement. Die Teilnahme ist ausschließlich Vertretern des Groß- und Außenhandels sowie Kammern vorbehalten. Sie können sich bereits jetzt vormerken lassen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos finden Sie unter https://www.creditreform.de/grosshandelstag.html.
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Investitionen: Unattraktive Schweiz

Die Schweiz verliert im Ausland an Attraktivität. Nach einer Untersuchung von Ernst&Young (EY) sind die Investitionen ausländischer Firmen im Alpenland 2017 weiter gesunken auf genau 71. Das sind 19% weniger
als 2016 und kaum mehr als die Hälfte der Direktinvestitionen des Jahres 2006.
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Unternehmen: Preis für Engagement

Seit 2008 zeichnet die Deutsch-Niederländische Handelskammer Unternehmen für ihr Engagement im Nachbarland und grenzüberschreitende Erfolge mit dem Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis aus. Es ist die größte Auszeichnung ihrer Art in den Niederlanden. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 20. September unter https://tinyurl.com/y7kbnoq4
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Erbschaftsteuer auf geteiltes Grundstück

Der Bundesfinanzhof muss jetzt die Besteuerung für ein geerbtes Grundstück untersuchen. Das Grundstück besteht aus zwei Teilstücken mit separat geführten Grundbuchblättern. Das eine Grundstück ist einheitlich eingefriedet und wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Das genügte den Richtern vom FG Düsseldorf aber nicht für die Erbschaftssteuerbefreiung. Aus ihrer Sicht handelt es sich um zwei separate Einheiten: ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. (Finanzgericht-Mitteilung am 5. Juni 2018).
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Vertrieb: Wichtige Auslandssthemen

Der 8. Thementag für das Ausland findet am 9. Oktober statt. Veranstalter ist der Bundesanzeiger in Köln. Eine Anmeldung ist bis zum 31. Juli für möglich (Kosten 409 Euro). Schwerpunkte sind bspw. das Zollrecht und der Brexit. Weitere Infos unter https://tinyurl.com/y8ccbh5z.
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Steuern: Richtlinie noch ohne Ausgestaltung

Ab dem Jahresende sollen Steuerberater die „EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen" (sog. DAC 6-Richtlinie) vollziehen. Noch immer ist unklar, was genau künftig angezeigt werden muss (FB vom 22.3.2018).
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  • Zinserhöhung in Kanada

Die Norwegische Krone ist ein Kauf

In zwei nordischen Ländern brummt die Konjunktur: Kanada und Norwegen. In beiden Ländern steigen damit auch die Zinsen. Doch nur eine Währung ist aus unserer Sicht ein klarer Kauf.
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Recht: Neues Formular für Frankreich

Frankreich hat am 3. Juli 2018 ein neues Formular im Gesetzblatt veröffentlicht. Unternehmen müssen jetzt bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen Formulare zur Identifizierung der übernommenen, abgespaltenen oder übertragenen Gesellschaften einreichen. Das Formular muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden, in dem die Restrukturierung stattgefunden hat
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  • Devisen-Kurznachrichten vom 6. Juli 2018

Riksbank stellt sich gegen die EZB

Eine Reihe von Kurznachrichten erreicht uns diese Woche. Schwedens Notenbank überrascht die Märkte, in der Türkei steigt die Inflation ungebremst, Mexikos neuer Präsident spielt Donald Trump in die Hände und Indonesiens Notenbank muss erneut die Zinsen erhöhen.
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