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Ingenieur
  • FUCHS-Briefe
  • Besonderheit Durchführung von Hauptuntersuchungen

Wann Ingenieure gewerbesteuerpflichtig werden

Ingenieure unterliegen dann der Gewerbesteuerpflicht, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei lediglich stichprobenartig überwacht werden. Ansonsten sind sie als Freiberufler von der Gewerbesteuer freigestellt, selbst wenn sie Fachpersonal beschäftigen.

 

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