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Fußnote rettet falsche Werbung nicht

Online Shopping
Online Shopping © Светлана Бармина / stock.adobe.com
Blickfangwerbung beäugt die Konkurrenz im Handel sehr genau. Es gibt immer wieder objektiv falsche Angaben im Blickfang, die unzulässig sind. Jetzt musste das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg entscheiden, ob die falschen Angaben durch eine Aufklärung mit einem Sternchen-Hinweis an anderer Stelle in der Werbung richtigzustellen ist.
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  • Freiberufler müssen richtig werben

BGH entscheidet zum Werbeauftritt von Freiberuflern

Ein aufgeklappter Laptop mit geöffneter Website
Ein aufgeklappter Laptop mit geöffneter Website. Copyright: Pexels
Freiberufler müssen bei ihrer Werbung exakt auf das Wettbewerbsrecht achten. Das hält einige Tücken bereit und manchmal kommt es auf einzelne Worte in einer Formulierung an. Das hat der Bundesgerichtshof gerade klargestellt.
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  • Wird mit dem Bestpreis geworben, muss das auch stimmen

Werbung: Vorsicht mit Superlativen!

Übertreibungen sind in der Werbung üblich und rechtlich kaum zu beanstanden. Wer allerdings mit dem Superlativ ‚Bester-Preis' aufläuft, muss das notfalls beweisen. Gelingt das nicht, gibt es ein Problem.
  • FUCHS-Briefe
  • Werbung darf keine „dreiste Lüge“ sein

Richtiger Preis muss sofort erkennbar sein

Tricksereien beim Kaufpreis sind auch im Online-Handel nicht zulässig. Käufer müssen sich auf die Preisangabe einer Online-Plattform verlassen können, ohne auch noch das Kleingedruckte lesen zu müssen.
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