Fußnote rettet falsche Werbung nicht
Blickfangwerbung beäugt die Konkurrenz im Handel sehr genau. Es gibt immer wieder objektiv falsche Angaben im Blickfang, die unzulässig sind. Jetzt musste das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg entscheiden, ob die falschen Angaben durch eine Aufklärung mit einem Sternchen-Hinweis an anderer Stelle in der Werbung richtigzustellen ist.