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  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsausgabenabzug: Sonderfall Bauabzugssteuer

Unternehmer muss Empfänger nicht immer benennen können

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
Geld und Recht © bluedesign / stock.adobe.com
Zahlt ein Unternehmer Betriebsausgaben an einen Empfänger, den er nicht benennen kann, dann hat das finanzielle Folgen. Das Finanzamt darf ihm dann den Betriebsausgabenabzug verweigern. Eine Ausnahme gilt bezüglich der 2002 eingeführten Bauabzugssteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigte.
  • FUCHS-Briefe
  • Spekulationsgeschäft ja oder nein?

Gewinn aus einer Forderung

Wer im Privatvermögen mit dem Verkauf von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mindestens 600 Euro Gewinn macht, muss darauf Einkommensteuer zahlen. Diese Steuerpflicht greift aber nur, wenn es sich bei den verkauften Sachen nicht um zum Verbrauch bestimmte Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt. Der Bundesfinanzhof musste beantworten, was gilt, wenn eine Forderung beglichen wird. Immerhin ging es um einen Gewinn von 200.000 Euro.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuersparen über Tochtergesellschaften nicht erlaubt

Findiger Steuerberater ausgetrickst

Das Finanzgericht Berlin hat ein Umsatzsteuersparmodell gekippt. Steuerberater gründeten eigene Tochtergesellschaften als Berater für Umsatzsteuer befreite Berufsgruppen. Mit einer schwer zu entkräftenden Begründung.
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