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Kündigung
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze: Kündigung

Arbeitgeber braucht nicht sofort informieren

Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Vertretung nicht unverzüglich über sein Vorhaben informiert hat. Ungültig ist sie nur dann, wenn die Interessenvertretung komplett übergangen worden wäre. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden. Der Arbeitgeber hatte die Schwerbehindertenvertretung erst drei Monate nach dem Integrationsamt und dem Betriebsrat einbezogen.

Urteil: BAG vom 13.12.2018

  • FUCHS-Briefe
  • Abmahnungen ohne Wirkung

Pfandflaschen sammelnde Putzfrau muss gehen

Pfandflaschen sammeln gehört in den Metropolen zum alltäglichen Stadtbild. Dass eine Putzfrau bei ihren Touren durch das Flughafenterminal dies auch machte, ärgerte den Arbeitgeber. Er verhängte ein Sammelverbot für die Dauer der Arbeitszeit. Die Putzfrau ignorierte den Ukas, mit schweren Folgen.
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  • Keine längere Klagefrist

Kündigung auch in Abwesenheit wirksam

Kann der Arbeitgeber eine Kündigung auch dann aussprechen und wirksam zustellen, wenn der Beschäftigte für längere Zeit im Ausland arbeitet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich jetzt mit dieser Frage beschäftigen.
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  • Vertragsrecht gemäß BGB gilt

Wütende Mail führt zum Vertragsende

Das ist der Deal: Ein Mitarbeiter verpflichtet sich per Arbeitsvertrag für den Fall der Kündigung, nicht sofort bei der Konkurrenz anzuheuern. Für diese Enthaltsamkeit zahlt der Arbeitgeber dem Ex-Beschäftigten Schadensersatz. Nur was passiert, wenn das vereinbarte Geld nicht pünktlich auf dem Konto ist?
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  • Überforderte Führungskraft

Führungskraft: Arbeitsverweigerung führt zum Aus

Führungskräfte sind für den Arbeitgeber nicht immer pflegeleicht. Aber: Was tun mit einem unbeliebten Leiter? Notfalls gibt es die Kündigung. Aber vorher sollte einiges versucht werden.
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  • Kündigung wegen Formfehler unwirksam

Kündigen geht nur formvollendet

Kündigen will gekonnt sein und darf nicht einer Rätselaufgabe gleichen. Deshalb müssen Arbeitgeber unbedingt zwei Formerfordernisse beachten; sonst ist die Entlassung schnell unwirksam.
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  • In aller Kürze

Kündigung Schwerbehinderter: Mitbestimmung

Schwerbehinderten in der Probezeit kündigen, geht nicht einfach so. Arbeitgeber müssen in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens beteiligen. Tun sie das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 12.6.2018, Az.: 21 Ca 455/17).
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  • Wer kündigt muss zahlen

Konditionen müssen vorher klar sein

Betriebe investieren viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 2017 waren es rund 33,5 Mrd. Euro. Damit sich die Investition auszahlt, soll der Mitarbeiter natürlich sein neues Wissen im Betrieb auch anwenden und dies möglichst lange. Verträge sichern deshalb die zeitliche Dauer der Betriebsbindung. Allerdings müssen bereits vor Beginn der Weiterbildung die Spielregeln für die Beteiligten geklärt sein.
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  • Auslaufrist ist kontraproduktiv

Netter Arbeitgeber schadet sich selbst

Eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sollte Fall gut überlegt sein. Aber ist der Entschluss einmal gefasst, muss ihn der Arbeitgeber auch konsequent umsetzen; sonst wird aus der außerordentlichen schnelle eine ordentliche Kündigung mit den üblichen Fristen.
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  • Konkretes Verhalten zählt

Geschäftsführer kann seinen Vertrag auch mündlich beenden

Shake Hands funktioniert immernoch: Ein Anstellungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer, lässt sich auch durch eine mündliche Vereinbarung auflösen. Voraussetzung ist aber, dass es keine anderen arbeitsrechtlichen vertraglichen Regelungen gibt.
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  • BEM lohnt sich für Arbeitgeber

Ohne Eingliederungsversuch keine Kündigung

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Klarer Vorteil für den Betrieb: Dadurch gibt es mehr Rechtssicherheit bei einer krankheitsbedingten Kündigung.
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  • Kein Job nach Abschlussprüfung

Arbeitgeber muss frühzeitig klare Ansage machen

Jeder dritte Auszubildende bekommt nach bestandener Prüfung von seinem Lehrbetrieb kein Übernahmeangebot. Damit die Trennung reibungslos klappt, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Regeln aufgestellt.
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  • Auch unkündbare Arbeitnehmer können eine Kündigung kassieren

Kündigung trotz Unkündbarkeit

Wer glaubt, dass eine Unkündbarkeit unumgänglich ist irrt. Es gibt Sachverhalte, in denen dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden darf.
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  • Kündigung bei Nichtanmeldung

Kündigung bei Nichtantritt

Einem Arbeitnehmer, der eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, kann fristlos gekündigt werden. Dennoch sollte der Betrieb ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten.
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  • Fünf Regeln beachten

Kleinste Formfehler kosten Geld

Damit die Kündigung wirklich zählt, muss der Arbeitgeber einiges beachten. Schon der kleinste formale Fehler macht die Entlassung unwirksam.
  • In aller Kürze

Urteile zu Kündigungsschutz und Klagerecht

Zwei Urteile dürften für Unternehmer interessant sein. Sie betreffen den Kündigungsschutz und das Einreichen von Klagen. Auch bei Neueinstellungen gilt es momentan Besonderheiten zu beachten.
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  • Wenn Arbeitgeber hineingezogen wird

Hetze auf Facebook führt zur Kündigung

Wer auf Facebook gegen Ausländer hetzt, kann seinen Job verlieren. Das ist z. B. dann möglich, wenn er gleichzeitig auf seinem Profilfoto die Dienstkleidung des Arbeitgebers trägt und auch noch seinen Namen nennt. Solche Hetze in sozialen Netzwerken stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und ist nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sogar eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sei dann gerechtfertigt, so das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 1 Sa 515/17). Denn ein Arbeitnehmer darf auch privat nicht so auftreten, dass der Anschein entsteht, sein Arbeitgeber unterstütze ausländerfeindliche Äußerungen.
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  • Auch bei Umstrukturierungen

Arbeitsplatzangebot verpflichtend

Auch wenn Arbeitsplätze bei Umstrukturierungen wegfallen dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten nicht ohne weiteres entlassen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Konzern eine andere vertragsgemäße Beschäftigung anbieten muss.
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  • Hohe Abfindung ist Rechtens

Der Lockruf des Geldes

Rauskaufen von Betriebsräten aus so gut wie unkündbaren Arbeitsverträgen ist durchaus legitim, so die obersten Arbeitsrichter in Erfurt in ihrem jüngsten Urteil.
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  • Kündigung wegen bloß vermuteter schlechter Bonität unzulässig

Nur tatsächliche Finanzschwäche zählt

Eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses nach dem Tod des Hauptmieters wegen vermuteter finanzieller Schwierigkeiten des Untermieters ist laut BGH nicht gerechtfertigt.
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