Sie können Ihrem Betriebsrat nicht kündigen, wenn er ohne Genehmigung die in der Vergangenheit stets genehmigten Seminare für Gewerkschaften abhält und deshalb dem Betrieb fernbleibt.
Sie können bei einer Unternehmens-Stilllegung Ihren Arbeitnehmern nur dann rechtmäßig kündigen, wenn Sie tatsächlich Schritte zur Unternehmens-Auflösung unternehmen.