Kündigung: Dreimal zu spät zur Arbeit
Wenn Mitarbeiter zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, müssen Arbeitgeber eingreifen. Wann eine Kündigung wegen Verspätung gerechtfertigt ist und wie Chefs vor Gericht Recht bekommen, zeigt jetzt ein bemerkenswert arbeitgeberfreundliches Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein.