Indexmieten müssen klar und transparent sein
Vermieter können mit Mietern eine Indexmiete vereinbaren. Die Basis für zukünftige Mieterhöhungen ist dann der amtliche Verbraucherpreisindex. Was und wie die Indexmiete im Mietvertrag stehen muss, darüber musste jetzt das Landgericht (LG) Berlin entscheiden.