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Mängel
  • FUCHS-Briefe
  • Fristsetzung auch bei Gewerbeimmobilien ist zumutbar

Gewerbeimmobilie: Erst mahnen, dann kündigen

Eine kaputte Glasscheibe
Ein zerbrochenes Fenster. Copyright: Pixabay
Bei der Vermietung von gewerblichen Immobilien gibt es Besonderheiten. Das gilt allerdings nicht bei Mängeln: Die sind gegenüber dem Vermieter anzuzeigen und dieser muss Gelegenheit zur Reaktion haben. Wenn allerdings siebenmal eine Dachreparatur nur bedingten Erfolg zeigt, ist dann eine fristlose Kündigung nicht doch möglich?
  • FUCHS-Briefe
  • Mängel zu verschweigen kann für Mieter teuer werden

Mängel müssen Eigentümer bekannt sein

Wasserschaden
Mängel zu verschweigen kann für Mieter teuer werden. Copyright: Pexels
Klare Sache: Zeigen Mieter eingetretene Mängel ihrem Vermieter an, muss er für die Beseitigung sorgen. Doch was ist, wenn ein Mangel gar nicht angezeigt wird - wer kommt für dann für die Folgekosten auf?
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  • Mängel am Gemeinschaftseigentum

Ein Verwalter muss seinen Job machen

Um die Pflichten von Hausverwaltern bei Eigentumswohnungen gibt es immer wieder Streit. Gehört es zu den Aufgaben einer Verwaltung, Hinweisen auf Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum nachzugehen und den Wohnungseigentümern Handlungsoptionen aufzuzeigen?
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  • Nicht jede Kellerfeuchtigkeit ist ein Sachmangel

Modriger Keller bringt Ärger

Feuchte Kellerräume sind bei den knapp 16 Millionen Einfamilienhäusern in Deutschland ein häufig anzutreffendes Problem. Auswirkungen auf den Wert der Immobilie hat das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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