Gewerbeimmobilie: Erst mahnen, dann kündigen
Bei der Vermietung von gewerblichen Immobilien gibt es Besonderheiten. Das gilt allerdings nicht bei Mängeln: Die sind gegenüber dem Vermieter anzuzeigen und dieser muss Gelegenheit zur Reaktion haben. Wenn allerdings siebenmal eine Dachreparatur nur bedingten Erfolg zeigt, ist dann eine fristlose Kündigung nicht doch möglich?