Irreführendes Sterneleuchten
Achtung, Hoteliers! Werbung mit „falschen" Sternen ist ein Wettbewerbsverstoß. Wirbt ein Hotel auf der Internetseite und über Hotelbuchungsportale mit errungenen Sternen, obwohl dahinter keine offizielle Klassifizierung durch eine neutrale und unabhängige Einrichtung steht, liegt eine irreführende Werbung vor und kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Das hat das Landgericht Stendal jetzt festgestellt. Immerhin geben 80% der Geschäftsreisenden an, dass ihnen die Sterne bei der Hotelwahl helfen. (Urteil: LG Stendal vom 22.02.2018, Az.: 31 O 30/17).