Automatischer Pausenabzug nicht akzeptiert
Gegen eine Arbeitszeiterfassung nach einem vergebenen standardisierten Schema und nicht auf den authentischen und individuellen Angaben der Mitarbeiter hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausgesprochen. Es ging um automatische Pausenabzüge in der Zeiterfassung, die eine Mitarbeiterin aufgrund der betrieblichen Abläufe nicht nehmen konnte.