Handwerkskammer und Verwaltungsgericht verhindern Betriebsgründung
Ohne Meisterbrief einen Handwerksbetrieb zu gründen und aufzubauen, ist ausgesprochen schwierig. Die Handwerkskammern achten mit Argusaugen darauf, dass die Gesellen zunächst die fast immer von ihnen organisierten, teuren Meisterkurse besuchen. Dabei gibt es in der Handwerksordnung (HwO) eine Ausnahmeregelung, die auch langjährigen Praktikern die Gründung ermöglicht. Was ist diese Bestimmung in der Praxis wert?