Bei Zustimmung zu Mieterhöhungen gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Denn der Vertrag hat ja bereits bestanden, entschied jetzt ein Berliner Gericht.
Werbungsaufwendungen für die Kosten einer zur Vermietung anstehenden, aber noch nicht vermieteten Wohnung sind möglich. Der Leerstand darf aber nicht zehn Jahre oder mehr dauern.