Kündigung bei Wohnungsumbau
Der Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte: Eigenbedarfskündigungen sind auch bei geplanten Umbauten und Verkäufen möglich, solange der Bedarf plausibel erscheint. Der Tenor des Urteils: Eigentümer dürfen selbst bestimmen, wie sie wohnen möchten, ohne dass Gerichte dies infrage stellen. Das öffnet Vermietern Türen.