Umsatzeinbußen rechtfertigen keinen Stopp bei Mietzahlungen
Defekte Heizung, Wasserschaden, Baulärm: Bei Mängeln an Büro- oder Praxisräumen haben Gewerbemieter ein Recht auf Mietminderung, Rückbehalt oder Schadensersatz. Wie sieht das aber aus, wenn der Mieter wegen Umsatzeinbußen durch Corona seine Miete komplett nicht mehr zahlen will?