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Mietrecht
  • FUCHS-Professional
  • Duldungspflicht durch den Vermieter

Sicherheit geht vor

Sie dürfen einem Mieter Sicherheitsmaßnahmen nicht verbieten. Dies gilt namentlich für ein an der Wohnung angebrachtes Türstangenschloss.
  • FUCHS-Briefe
  • Schriftliche Zustimmung nicht erforderlich

Mietrecht: Wer zahlt, stimmt zu

Zahlt ein Mieter den erhöhten Mietzins drei Monate lang ohne Vorbehalt, dann ist der Aufschlag akzeptiert. Eine schriftliche Zustimmung ist dann nicht mehr erforderlich.
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