Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über Vorstrafen informieren?
Bei personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Deshalb müssen Arbeitgeber das Gremium vorab ordnungsgemäß – also rechtzeitig und umfassend – informieren und anhören. Ob und wann Informationen zu den Vorstrafen eines Arbeitnehmers erforderlich sind, hat jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.