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Musterfeststellungsklage
  • FUCHS-Briefe
  • Mehrbelastung für Unternehmen

Neue Verbandsklage kommt

Recht
Recht © sdecoret / stock.adobe.com
David gegen Goliath - so fühlen sich Verbraucher oftmals, wenn sie ihre Rechte gegenüber einem großen Unternehmen einklagen wollen. Die EU hat dafür ein neues Verbandsklagerecht beschlossen. Das wird die Ampel-Koalition morgen (Freitag) im Bundestag beschließen. FUCHSBRIEFE haben schon mit Anwälten gesprochen und zeigen Ihnen, was das neue Verbandsklagerecht für Unternehmen bedeutet.
  • FUCHS-Briefe
  • Gesetzgeber hat unverbindliche Schadensforderungen ermöglicht

Musterfeststellungsklage diskriminiert Unternehmen

Die Musterfeststellungsklage schafft eine Zweiklassengesellschaft im deutschen Recht. Denn sie privilegiert den Verbraucher gegenüber dem Einzelunternehmer, selbst wenn beide auf die gleiche Weise von einem anderen Unternehmen geschädigt wurden. Zudem ermutigt sie, zu hohe Forderungen zu stellen.
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  • Bundestag peitscht Sammelklagen-Gesetz durch

Wer stellt das Muster?

Die Musterfeststellungsklage kommt im Herbst. Auf Unternehmen kommen damit zusätzliche Rechtsprobleme zu.
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