Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Nachtzuschläge
  • FUCHS-Briefe
  • Zuschläge für Nachtarbeit

Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge erlaubt

Eine Person arbeitet noch in der Nacht an seinem Laptop
Eine Person arbeitet noch in der Nacht an seinem Laptop. © Elnur / Stock.adobe.com
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt einer falsch verstandene Gleichmacherei bei Zuschlägen ein Ende. Rund 400 Klagen verlangten eine finanzielle Gleichbehandlung bei gelegentlicher und regelmäßiger Nachtarbeit im Schichtrhythmus. Die zehnte Kammer des BAG entschied aber anders.
  • FUCHS-Briefe
  • Teure Entscheidung für die Betriebe aus Erfurt

Wirrwarr bei Zuschlägen für Nachtarbeit aufgelöst

Vor deutschen Arbeitsgerichten tobt ein Grundsatzstreit um Nachtschichtzuschläge. Dürfen Betriebe regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit unterschiedlich vergüten? Experten schätzen, dass mehr als 5.000 Klagen anhängig sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Zuschlagshöhe für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit

Unterschiedlich hohe Zuschläge zur Nachtarbeit sind kein Problem

Die Wirtschaft schläft nie, das zeigt sich an der steigenden Zahl der Nachtarbeiter. 3,3 Mio. sind es inzwischen, Tendenz steigend. Weil diese Arbeitsform gesundheitlich belastend ist, gibt es Zuschläge auf das sonst übliche Entgelt. Das Landarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen musste jetzt klären, ob dies auch unterschiedlich hoch sein kann.
  • FUCHS-Briefe
  • Unterschiedliche Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie sind zulässig

Tarifvertrag gilt: Keine höheren Nachtschichtzuschläge

Vermeintlich ist es ja so, dass Arbeitgeber besser wegkommen, wenn für sie kein Tarifvertrag gilt. Doch wie so oft ist die Realität komplizierter. Es gibt durchaus Fälle, da ist die Tarifbindung für den Betrieb finanziell von Vorteil.
  • FUCHS-Briefe
  • Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Nachtarbeitszuschläge: Tarifvertrag schafft Ungerechtigkeit

Geringere Zuschläge für dauerhaft beschäftigte Nachtarbeiter, wie sie viele Tarifverträge vorsehen, verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sind deshalb ungültig
Geringere Zuschläge für dauerhaft beschäftigte Nachtarbeiter, wie sie viele Tarifverträge vorsehen, verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sind deshalb ungültig. Copyright: Pixabay
Für die Daimler AG ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Bremen wirklich ein Schock: Die tarifvertragliche Regelung, wonach eine regelmäßige Nachtschicht schlechter vergütet ist als unregelmäßige, ist rechtswidrig. Daimler, und viele andere Betriebe, die Schichtarbeit nach diesem Modell bezahlen, drohen jetzt hohe Nachzahlungen.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Nachtarbeit ist teuer

Der Nachtarbeitszuschlag beträgt mindestens 25% auf den Brutto-Stundenlohn oder eine entsprechende Anzahl freier Tage. Es geht zwar auch billiger; aber nur dann, wenn die Nachtarbeit in weiten Teilen nur aus Arbeitsbereitschaft besteht. Diese inzwischen gängige Praxis hat jetzt nochmals das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern als rechtens bestätigt (Urteil vom 27.6.2018; Az.: 3 Sa 226/17). Bei Dauernachtarbeit oder besonderen zusätzlichen Belastungen kann sich die Zulage sogar auf 30% erhöhen. 10% sind jedenfalls eindeutig zu wenig.
  • FUCHS-Briefe
  • Gleichheitsgebot bei Zulagen

Tarifvertrag ist zutiefst ungerecht

Weil Nachtarbeit belastend ist und für die Gesundheit negative Folgen haben kann, sind Zuschläge zu zahlen. Wenn ein Tarifvertrag unterschiedliche Beträge dafür vorsieht verstößt er gegen das Gleichheitsgebot.
  • FUCHS-Briefe
  • Personal

Nachtzuschlag am Tag

Sie müssen einem Betriebsratsmitglied Nachtzuschläge auch dann zahlen, wenn er den Tag mit seinem Amt verbringt.
Zum Seitenanfang