Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt einer falsch verstandene Gleichmacherei bei Zuschlägen ein Ende. Rund 400 Klagen verlangten eine finanzielle Gleichbehandlung bei gelegentlicher und regelmäßiger Nachtarbeit im Schichtrhythmus. Die zehnte Kammer des BAG entschied aber anders.