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Nebenkostenabrechnung
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  • Zahlungsverzug bei Nebenkosten

Kündigung wegen fehlender Nebenkostenzahlung

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist für Vermieter wichtig. Es klärt, unter welchen Voraussetzungen Zahlungsrückstände bei den Nebenkosten eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.
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  • Viele Nebenkostenabrechnungen gewerblicher Immobilien fehlerhaft

Viel Geld bei gewerblichen Nebenkostenabrechnungen sparen

Symbolbild Geld und Immobilien
Geld und Immobilien © minicase / stock.adobe.com
Prüfen Sie die Nebenkosten für Ihre gewerblichen Immobilien. Denn viele Forderungen sind schlichtweg falsch sind. Immerhin 70% aller Abrechnungen enthalten Fehler. Die können - insbesondere über die Zeit - tausende Euro kosten. Dienstleister helfen bei der Rückforderung.
  • FUCHS-Briefe
  • Hilfe für notleidende Angestellte

Britische Arbeitgeber werden zu Kreditgebern

Banknoten, Britisches Pfund
Banknoten, Britisches Pfund. © Bank of England
Die hohe Inflationsrate macht immer mehr Menschen zu schaffen - je kleiner das Einkommen, desto größer zumeist die Not. In Großbritannien helfen nun vielfach die Arbeitgeber.
  • FUCHS-Briefe
  • Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung

Wann Kopien von Belegen ausreichen

Person steht an einem Drucker und kopiert
Person steht an einem Drucker und kopiert. © Eakrin / stock.adobe.com
Kopien oder ein Scan-Ausdruck können durchaus ausreichen, um Betriebskosten nachzuweisen.
  • FUCHS-Briefe
  • Mischposition ‚Hausstrom‘ ist nicht umlegbar

Betriebskosten sind klar definiert

Eine Person hält eine leuchtende Glühbirne. Darunter ein Stapel Geld. Sie sitzt an einem Schreibtisch.
Strom und Glühbirne. © Farknot Architect / stock.adobe.com
Welche Betriebskosten Vermieter umlegen können, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Für die Wohnraummiete ist die dortige 17 Positionen umfassende Aufzählung abschließend. Das Amtsgericht (AG) Hamburg musste jetzt aber klären, ob eine Position ‚Hausstrom‘ auch darunter fällt.
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  • Falsche Betriebskostenabrechnung

Fristlose Kündigung möglich

Betriebskostenabrechnung mit Taschenrechner und Thermostat
Betriebskostenabrechnung mit Taschenrechner und Thermostat. © Josef M. / panthermedia.net
Wo gerechnet wird, passieren Fehler. Doch klar sollte sein: Fehler müssen korrigiert werden. Wenn Vermieter dabei dann tricksen, laufen sie Gefahr, eine fristlose Kündigung ihrer Mieter zu kassieren.
  • FUCHS-Briefe
  • Rohrreinigung mit Folgen

Vorbeugende Reinigung ist einmalige Sache

Abfluss mit Stöpsel
Abfluss mit Stöpsel. © photos.com PLUS
Wer eine Wohnung vermietet, kann einen Anteil an den Betriebskosten der Immobilie weiterreichen. Doch ist auch die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren umlagefähig?
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  • Erst den Baum umlegen und dann die Kosten

Baum­fäll­ar­beiten als Nebenkosten abrechnen

Ein Baumkletterer sägt die oberen Äste eines Baumes ab
Ein Baumkletterer sägt die oberen Äste eines Baumes ab. © fritzmax / Fotolia
Gerade sind wieder heftige Winterstürme übers Land gezogen und haben etliche Bäume geschädigt. Viele von ihnen werden gefällt. Außerdem denken Eigentümer angesichts der zunehmend ruppigen Wetterphänomene öfter über präventive Sicherungen nach und lassen Bäume fällen. Doch können sie die Kosten dafür auch auf Mieter umlegen?
  • FUCHS-Briefe
  • Lösung bei defekten Wärmemengenzählern

Schätzung der Wärmemenge ist erlaubt

Heizungsthermostat, darunter Geldscheine
Heizungsthermostat, darunter Geldscheine. (c) Thomas Kaltenbach / Panthermedia
Wasserzähler und Wärmemengenzähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Deshalb sind sie alle fünf Jahre auszutauschen. Trotz dieser regelmäßigen Wartung können die Messgeräte defekt sein. Wie der Eigentümer in diesem Fall eine ordentliche Abrechnung hinbekommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.
  • FUCHS-Briefe
  • Mängel zu verschweigen kann für Mieter teuer werden

Mängel müssen Eigentümer bekannt sein

Wasserschaden
Mängel zu verschweigen kann für Mieter teuer werden. Copyright: Pexels
Klare Sache: Zeigen Mieter eingetretene Mängel ihrem Vermieter an, muss er für die Beseitigung sorgen. Doch was ist, wenn ein Mangel gar nicht angezeigt wird - wer kommt für dann für die Folgekosten auf?
  • FUCHS-Briefe
  • Fehlende Abrechnung der Nebenkosten schafft Ärger

Anspruch auf Rückzahlung

Ein Monopoly-Spiel
Fehlende Abrechnung der Nebenkosten schafft Ärger. Copyright: Pixabay
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten ist für den Vermieter eine Pflicht. Wer hier schlampt, hat ein Problem. Vergessen Vermieter die Abrechnung, kann der Mieter geleistete Vorauszahlungen zurückverlangen. Dieses Recht hat allerdings seine Grenzen.
  • FUCHS-Briefe
  • Übernahme der Wartungskosten

Streit um Wartung der Rauchmelder

Rauchschwaden
Streit um Wartung der Rauchmelder. Copyright: Pixabay
Rauchmelder erkennen Brände bereits in der Entstehungsphase und warnen frühzeitig durch ein lautstarkes, akustisches Signal. Bis zum 31. Dezember 2020 mussten deshalb in allen Wohnräumen deutschlandweit Rauchwarnmelder angebracht sein. Fragt sich nur, wer jetzt die regelmäßig anfallenden Wartungskosten übernimmt.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundestag beschließt neues Telekommunikationsgesetz

TV-Kabelgebühr abgeschafft

Ein alter Fernseher
Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. Copyright: Pixabay
Fast vier Jahrzehnte galt sie, nun wird die Regelung abgeschafft: die Nebenkostenumlage für Kabel-TV. 1984 ersetzte erstmals das Kabel-TV die alten Antennen. Der Staat half mit einer Sonderregel: Eigentümer durften die Kabelgebühren auf alle Mieter umlegen. Was ändert sich nun?
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  • Betriebskostenabrechnung mit Tücken

Nicht alle Betriebskosten sind umlagefähig

Nach der Abrechnung von Betriebskosten gibt es immer wieder Streit. Dabei geht es im Kern immer wieder um die Frage, welche Posten umlagefähig sind und welche nicht. Heikel wird es bei Sammelposten, wie z. B. "Wartungskosten". Wir geben eine Übersicht auf das Kleingedruckte in der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
  • FUCHS-Briefe
  • Mieterschutz entfällt bei Anerkennung der Schuld

Akzeptierte Nebenkostenabrechnung gilt

Wer zur Miete wohnt, bekommt vom Vermieter mindestens einmal im Jahr Post. Die Nebenkostenabrechnung ist oftmals eine Wundertüte. Meistens ist eine fette Nachzahlung fällig, manchmal gibt es Geld zurück. Aber kann der Mieter von einer von ihm abgesegneten Abrechnung auch wieder zurücktreten?
  • FUCHS-Briefe
  • Mieter darf Betriebskostennachzahlung nicht verweigern

Kein Zahlungsstopp bei ignorierter Anfrage

Die ‚zweite Miete‘, also die anfallenden Nebenkosten, sind oftmals genauso hoch wie der eigentliche Mietzins. Mieter schauen deshalb genau hin und einige verlangen Belegeinsicht beim Vermieter. Wenn das zeitlich nicht sofort einzurichten ist, kann dann die Zahlung der Nebenkosten aufgeschoben werden?
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  • Keine hohen Hürden

Nebenkostenabrechnung muss nur vier Anforderungen erfüllen

Wenigstens der Bundesgerichtshof (BGH) macht ernst mit dem Abbau überbordender Bürokratievorschriften. In seinem jüngsten Urteil geht es um die Anforderungen, die an eine Nebenkostenabrechnung einer Immobilie zu stellen sind. Vereinfachung ist angesagt: Dem BGH reichen vier Punkte.
  • FUCHS-Briefe
  • In Zukunft müssen Nebenkostenabrechnungen detaillierter erstellt werden

Haushaltsnahe Kosten aufschlüsseln

Vermieter müssen in Zukunft ihre Nebenkostenabrechnunge detaillierter erstellen, sodass Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt belegen kann.
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