FUCHS-Briefe 06.01.2020 Klausel für Schönheitsreparaturen unwirksam Müssen Mieter das Parkett abschleifen? Das Parkett ist abgenutzt. Kratzer und Dellen zeigen, die Wohnung war schon mehrfach vermietet. Bleibt die Frage, wer beim Auszug für den notwendigen Abschliff zahlen muss?