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Pension
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  • Finanzamt prüft Pensionszusagen: Was das für Geschäftsführer bedeutet

BFH zieht Grenzen für Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer

Münzen
Münzen. © gerenme / iStock / Thinkstock
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zu Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer gefällt. FUCHSBRIEFE zeigen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Konsequenzen andernfalls drohen.
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  • Zusammenhang zwischen Pensionsrisiken und Aktienperformance

Sicherheit zahlt sich aus

Erhöhte Pensionsrisiken können sich schnell unangenehm auf die Unternehmensfinanzen auswirken. Dass das auch Aktionäre nicht erfreut, sollte klar sein. Eine aktuelle Studie hat den Zusammenhang näher untersucht.
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  • Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit beachten

Betriebsrenten: Bei Firmenverkauf geschützt

Als Pensionär erhielt ein Arbeitnehmer von seiner Firma zunächst eine stattliche Betriebsrente von 2.243 Euro monatlich, die sich später auf 2.047 Euro verringerte. Dagegen wehrte sich der Rentner und zog bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), das jetzt zu einem Urteil kam.
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  • Steuerliche Berücksichtigung steht auf dem Spiel

Pensionszusagen richtig gestalten

Bei der Steuer kommt es auch bei der Ausformulierung der Pensionszusage auf die Feinheiten an. Und zwar auf die Feinheiten bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage. Machen Sie hier Fehler, geht der Steuervorteil verloren.
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  • Gehalt hatte nur Anerkennungscharakter

Notfall ist keine Gewinnausschüttung

Weil es Konflikte zwischen der Geschäftsführerin und Kunden gab, musste der bereits in Pension befindliche vorherige Firmenchef nochmals ran. Das Finanzamt misstraute dieser Konstellation und verdonnerte die GmbH zu einer höheren Körperschaftssteuer. Zu Recht?
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  • Geringe Aktienquote – Änderung der Anlagepolitik erwartet

DAX-Konzerne erwirtschaften Verluste mit Pensionsvermögen

Die DAX-Konzerne haben hohen Verbindlichkeiten auf noch auszuzahlende Pensionen. Nur drei Viertel sind mit Vermögen unterlegt. Und das wird schlecht bewirtschaftet. In den nächsten Jahren zeichnet sich eine Änderung ab. Die Konsequenzen werden sich auch auf den Märkten zeigen.
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  • In aller Kürze

Altersentlastung gibt es weiter erst ab 64 Jahren

Das Mindestalter von 64 Jahren zur Gewährung des (degressiven) Altersentlastungsbetrags (§ 24a Einkommensteuergesetz) ist verfassungsgemäß und verstößt auch nicht gegen EU-Recht. Der Bundesfinanzhof wies jetzt die diesbezügliche Beschwerde eines Finanzbeamten ab (Az. III B 74/17). Dieser war im Klagejahr 2011 erst 28 Jahre alt gewesen. Der BFH sah auch keinen Anlass, zu
der Frage ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten.
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  • Renten im Ausland

Steuerfreie Rente an der Algarve

Wohlhabende Rentner genießen in vielen EU-Staaten, besonders aber in Portugal erhebliche Steuerprivilegien. Das stößt etlichen Regierungen sauer auf. Der deutsche Staat reagiert bereits.
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  • Beiträge zur Sozialversicherung entfallen

Direktversicherte können auf dicke Nachzahlung hoffen

Eine Direktversicherung bei einer Pensionskasse ist für Geschäftsführer und leitende Angestellte eine interessante Variante der Altersvorsorge. Was viele aber nicht wissen: Auch für den ausschließlich privat eingezahlten Anteil, verlangen die Krankenkassen bei der späteren Rentenzahlung nochmals Beiträge. Damit ist jetzt allerdings jetzt Schluss.
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  • Fachkräfte – Weiterarbeit nach Verrentung

Rentner wollen arbeiten

Viele Rentner sind weiterhin erwerbstätig. Insgesamt 30% aller Rentner arbeitet nach der Verrentung weiter, 13% der Frauen und 20% der Männer unter den nicht Erwerbstätigen würden das gerne. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sie unbegrenzt arbeiten, zuvor gelten besondere Regeln...
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