Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Pensionsrückstellungen
  • FUCHS-Briefe
  • Positive Kehrseite des Zinsanstiegs

Pensionsrückstellungen können schrumpfen

Stapel aus Euro-Münzen
Stapel aus Euro-Münzen. © weyo / Fotolia
Der kräftige Zinsanstieg hat für Unternehmen auch eine erfreuliche Seite. Die Rückstellungen für die Zahlung künftiger Pensionen (Pensionsverpflichtungen) können deutlich zurückgefahren werden. FUCHSBRIEFE zeigen auf, wie groß der Hebel für Unternehmen ist.
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzamt prüft Pensionszusagen: Was das für Geschäftsführer bedeutet

BFH zieht Grenzen für Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer

Münzen
Münzen. © gerenme / iStock / Thinkstock
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zu Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer gefällt. FUCHSBRIEFE zeigen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Konsequenzen andernfalls drohen.
  • FUCHS-Briefe
  • Übertragung einer Versorgungszusage vom Arbeitgeber auf einen Pensionsfonds

Steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn's falsch gemacht wird

Euro-Münzen. Copyright: Pexels
Es ist ein Fall, der häufig vorkommt. Ein Unternehmen soll verkauft werden. Der Käufer will es nur ohne Belastungen vor allem mit Altersvorsorgeansprüchen übernehmen. Die Ansprüche werden auf eine Pensionskasse übertragen. Hier aber kommt es auf das Gewusst wie an!
  • Fuchs plus
  • FUCHS-Briefe
  • Warnung vor überhöhten Ausschüttungen

Firmen sollen zurückhaltender ausschütten

Firmen mit eigenen Pensionskassen sollen sehr viel vorsichtiger als bisher Dividenden zahlen und Aktien zurückkaufen, wenn ihre Liquiditätssituation unbefriedigend ist. Das hat die zuständige britische Aufsichtsbhörde verfügt.
  • FUCHS-Briefe
  • Durchschnittliche Lebenserwartung deutlich verkürzt

Versicherer sparen durch Todesfälle erheblich

Eine nüchterne ökonomische Betrachtung … Sowohl die Rentenversicherer als auch die Pensionskassen von Unternehmen mit eigenen Pensionsregelungen sparen durch die Corona-Todesfälle ganz erheblich. Das gilt für alle Länder und differiert von Land zu Land nur durch die Zahl der jeweiligen Todesfälle.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebliche Altervorsorge

Weniger Steuerabzug bei Übertragung auf Pensionsfonds

Die Steuerverwaltung hat sich gegenüber klagenden Unternehmern durchgesetzt. Bei der Übertragung der bAV auf einen Pensionsfonds gelten nun nachteiligere Regelungen. Lesen Sie hier, was das für die Firmen bedeutet.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH spricht das letzte Wort zu Rückstellungsregelung

Handelsbilanz ist maßgeblich für Rückstellung

Künftige Aufwendungen des Unternehmens können grundsätzlich bereits vorab durch Bildung von Rückstellungen den Gewinn des Unternehmens mindern. Doch dabei gibt es Einschränkungen. Unternehmer müssen einen bestimmten Orientierungspunkt beachten. Welchen, hat der BFH gerade festgezurrt.
  • FUCHS-Briefe
  • Europäischer Gerichtshof: Betriebsrenten dürfen nicht zu stark gekürzt werden

Pensionskassen sitzen in der Zinsfalle

Das System der Betriebsrenten wackelt: Die Niedrigzinsphase spült den 133 Pensionskassen kaum noch Geld in Kassen. Ihr Kapital steckt in Anleihen, die miserable Renditen abwerfen. Deshalb greifen viele Kassen zum Äußersten: Kürzung der Rentenleistungen. Aber auch dieser Weg hat seine Grenzen, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuerliche Berücksichtigung steht auf dem Spiel

Pensionszusagen richtig gestalten

Bei der Steuer kommt es auch bei der Ausformulierung der Pensionszusage auf die Feinheiten an. Und zwar auf die Feinheiten bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage. Machen Sie hier Fehler, geht der Steuervorteil verloren.
  • FUCHS-Briefe
  • Zuwendung an Unterstützungskasse nur begrenzt absetzbar

Vorsicht Überversorgung!

Auch das gibt es: Unternehmen können ihre Angestellten überversorgen. Das „juckt" vor allem dann, wenn es darum geht, die Ausgaben bei der Steuer geltend zu machen. Dazu hat der BFH gerade ein wichtiges Urteil gefällt. Und Grenzwerte vorgegeben.
  • Sechs Prozent Abzinsung bei Altersrückstellungen vor Bundesverfassungsgericht

Rechnungszinsfuß auf dem Prüfstand

Die seit 1982 auf 6% festgelegte Abzinsung von Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das Finanzgericht Köln hegt nämlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.
Zum Seitenanfang