Teilweise Pensionsrückstellungen zulässig
Unternehmen dürfen für Pensionszusagen gewinnmindernde Rückstellungen bilden. Dafür müssen die Zusagen verschiedene Kriterien erfüllen, z.B. klar und eindeutig sein. Was aber, wenn genau das nicht der Fall ist und es Interpretationsspielraum gibt. Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt ein für Unternehmen positives Urteil gefällt.