Kein umfassendes Einsichtsrecht für Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Betrieb sorgt dafür, dass Gesetze und Regelungen zugunsten der schwerbehinderten Menschen einzuhalten sind. Gesprächspartner ist die Geschäftsleitung, die entsprechende Informationen zur Verfügung stellen muss. Aber gilt das auch für die sensiblen Entgeltdaten?