Kein Pflegepauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer
Einen Menschen zu pflegen, ist eine körperliche und seelische Herausforderung. Der Staat vergütet sie ein wenig. Doch was wird daraus, wenn ein amtlich bestellter Betreuer eingeschaltet wird? Die Antwort des Bundesfinanzhofs fällt nicht eindeutig aus.