Pflichtteilsverzicht: Abfindung auf Raten
Wer auf Pflichtteilsansprüche verzichtet, hat Anspruch auf eine Abfindung. Doch was passiert, wenn diese Abfindung nicht als Einmalzahlung, sondern in Raten geleistet wird? Fallen dann Zinsen an, so wie es das Finanzamt wollte? Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden.