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Pflichtteilsverzicht
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  • Abfindung für Pflichtteilsverzicht ist steuerfrei

Pflichtteilsverzicht: Abfindung auf Raten

Wer auf Pflichtteilsansprüche verzichtet, hat Anspruch auf eine Abfindung. Doch was passiert, wenn diese Abfindung nicht als Einmalzahlung, sondern in Raten geleistet wird? Fallen dann Zinsen an, so wie es das Finanzamt wollte? Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden.
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  • Drei Jahre Zeit bis zur Verjährung

Den Pflichtteil nachträglich geltend machen

Abbildung der Justitia
Pflichtteil kann nachträglich geltend gemacht werden, ABER: Verjährungsfrist beachten.
Oftmals verschlimmert der Fiskus noch die traurigsten Stunden nach dem Tod eines Anverwandten. Doch es gibt eine Steuergestaltungsmöglichkeit für Erben, die zumindest finanzielle Lasten lindern hilft. Man muss als Erbe allerdings rechtzeitig handeln.
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