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Plattformwirtschaft
  • FUCHS-Briefe
  • Einkaufsplattformen im Wettstreit

Alibaba steigt bei „wlw“ ein

FUCHS-Maskottchen in gebender Pose
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Der kontinentale Wettstreit der Lieferanten-Plattformen geht in Europa in eine neue Runde. Denn Alibaba steigt jetzt bei Wer-liefert-was ein. Das wird der Plattform einen Technologie-Schub geben. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Einkäufer achten sollten.
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  • Serie: Blockchain im Unternehmen (129)

Blockchain-basierte Schuldscheindarlehen begeben

Kette, bestehend aus Nullen und Einsen, Symbol für Blockchain
Blockchain © ismagilov / Getty Images / iStock
Unternehmen können die Blockchain inzwischen für ihre Finanzierung nutzen. Im Gegensatz zum klassischen Weg ist die Emission eines Schuldscheindarlehens günstiger und viel schneller. Es gibt diverse Anbieter dafür.
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  • Der Tesla-Chef hat große Pläne für Twitter

Die Twitter-Visionen von Elon Musk

Vogel-Icon von Twitter vor schwarzem Hintergrund
Vogel-Icon von Twitter vor schwarzem Hintergrund. © MR / stock.adobe.com
Twitter steht nach der Übernahme durch Elon Musk im Fokus. So manches Unternehmen fragt sich, ob es weiter auf Twitter aktiv sein soll. Die Frage ist berechtigt, allerdings hat der neue Twitter-Chef auch visionäre Pläne für die Social Media App. Und ein erfolgreiches Vorbild dafür gibt es bereits in Asien.
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  • Alles aus einer Hand

Unite löst für Einkäufer im Unternehmen zwei zentrale Probleme

Symbolbild Online-Shopping
Einkaufswagen. © William_Potter / Getty Images / iStock
Ein strukturiertes Einkaufsmanagement gehört zum modernen Unternehmertum dazu. Viele Anwendungen haben aber nicht den Funktionsumfang, den Betriebe brauchen. Sollten Sie auf der Suche nach einem neuen Programm sein, haben FUCHSBRIEFE eine Empfehlung.
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  • Flugannullierung muss rechtzeitig angezeigt werden

Fluggesellschaft muss bei Versäumnis zahlen

Lufthansa Flugzeuge
Flugzeuge der Lufthansa stehen auf einem Flughafen. © Daniel Kubirski / picture alliance
Spätestens zwei Wochen vor Abflug müssen Fluggäste über eine Annullierung der gebuchten Flüge informiert werden. Das müssen die Fluggesellschaften machen. Versäumen sie es, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten. Aber was gilt, wenn die Airline das Reisebüro informiert hat? Dazu hat das Amtsgericht Erding entschieden.
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