Nebenkosten in den Endpreis einrechnen
Das Landgericht Hannover hat ein wichtiges Urteil zu korrekten Preisangaben gefällt. Demnach dürfen Online-Händler die Kosten für Porto- und Versand weiterhin extra ausweisen. Für Nebenkosten wie z.B. Mindermengenzuschläge gilt aber etwas anderes.