AGB nur im Internet?
Kaum jemand liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausführlich. Das "Kleingedruckte" ist oftmals viel zu lang und zu komplex. Bis zu Streitfällen - dann werden die AGB plötzlich relevant. Nun musste das Landgericht Lübeck entscheiden, ob es ausreicht, die AGB nur im Internet zu publizieren.