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Räumungsklage
  • FUCHS-Briefe
  • Wohnungslärm nachweisen

Lärmprotokoll für Kündigung ausreichend?

Menschen stoßen auf einer Party mit Sekt an
Szene auf einer Party. Copyright: Pexels
Egal ob nächtliche Partys, Heimwerkerarbeiten zu früher Stunde oder permanent dröhnende Musik – was dem einen Spaß macht, wird vom anderen schnell als Ruhestörung empfunden. Nur wie soll ein Vermieter die Räumung einer Wohnung begründen, wenn es zu permanenter Lärmbelästigung kommt?
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  • Räumungsklage von Wohn- und Geschäftsräumen braucht viel Geduld

Verlängerung der Räumungsfrist: Nur wenn nachweisliche keine Wohnung aufzutreiben ist

54.000 Mal erhielten im Jahr 2018 Gerichtsvollzieher den Auftrag, Wohn- und Geschäftsräume zwangsweise zu räumen. In den meisten Fällen geht es dabei um nicht gezahlte Mieten. Trotzdem sollten Vermieter sich überlegen, ob sie diesen Weg gehen: Er ist kompliziert, langwierig, teuer und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Ein Vergleich ist meist einfacher.
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  • Räumungsaufschub nach gewonnener Vermieter-Klage abgelehnt

Kein Räumungsaufschub nach gewonnener Klage

Knapp 5.000 Mal beauftragten die Berliner Vermieter im Jahr 2018 die Gerichtsvollzieher mit der Räumung. Räumungsschutzklagen der Mieter bleiben überraschend oft ohne Erfolg.
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