Rechnungszinsfuß auf dem Prüfstand
Die seit 1982 auf 6% festgelegte Abzinsung von Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das Finanzgericht Köln hegt nämlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.