Hoher Säumniszuschlag verfassungskonform
Wer Steuern und Abgaben zu spät entrichtet, muss Strafe zahlen - den sogenannten Säumniszuschlag. Über die Höhe dieses Zuschlags wurde lange Zeit vor Gericht gestritten. Nun bekräftigte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung.